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Rewe-Markt muss Ex-Praktikantin Gehalt nachzahlen

Das Landgericht Bochum hat einen Rewe-Markt zur Zahlung in Höhe von mehr als 17.000 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 2 Ca 1482/13). Klägerin war eine ehemalige Praktikantin in einem Bochumer Rewe-Markt, die fast neun Monate unentgeltlich für den Betreiber gearbeitet hatte.

Die 19-Jährige hatte im Oktober 2012 einen Schnupperkurs in einem Bochumer Markt begonnen. Das Praktikum wurde Monat für Monat verlängert, immer mit der Aussicht auf eine Lehrstelle. Insgesamt kam die Praktikantin so auf 1.728 Arbeitsstunden.

Auf Basis eines branchenüblichen Stundenlohnes von 10 Euro sprach das Gericht der jungen Frau eine Nachzahlung für den Zeitraum von 25. Oktober 2012 bis zum 4. Juli 2013 in Höhe von 17.281,50 Euro zu, geht aus Informationen des Gerichts hervor. Einen vom Arbeitsgericht vorgeschlagenen Vergleich in Höhe von 13.000 Euro hatte der Supermarktbetreiber vorher als überzogen abgelehnt.

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