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Schneekoppe: Antrag auf Schutzschirmverfahren

Der Lebensmittelhersteller Schneekoppe hat nach eigenen Angaben einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Unternehmen kann auf diese Weise den bereits eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen.

Schneekoppe hatte 2010 eine Mittelstandsanleihe ausgegeben. Die im September anstehenden jährlichen Zinszahlungen hätten laut Pressemeldung dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt gewesen wäre. Aus diesem Grund hatte sich die Geschäftsführung entschieden, ein Schutzschirmverfahren anzustreben. Der sogenannte  „Schutzschirm“ ist ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Das Verfahren steht Unternehmen offen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben.

„Unter dem Schutz des Schirms werden wir auf Basis der bereits durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen einen Sanierungsplan ausarbeiten“, erläutert Geschäftsführer Markus Klein. Klein hatte vor zwei Jahren sein Amt angetreten und sehr schnell mit Restrukturierungsmaßnahmen begonnen. Unter anderem optimierte er die Produktpalette und straffte die organisatorische Struktur des Unternehmens. Das Unternehmen befindet sich somit nach eigenen Angaben erstmals wieder auf Wachstumskurs.

Schneekoppe beschäftigt derzeit 13 Mitarbeiter und ist mit seinen Produkten inzwischen in über 35 Ländern vertreten, die Hauptmärkte sind Deutschland und Österreich.

 

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