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Startfreigabe für das Herkunftskennzeichen Deutschland

Das Herkunftskennzeichen „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ ist gestartet. Laut der Zentralen Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) können sich Unternehmen/Organisationen aus der Agrar- und Ernährungsbranche ab sofort online registrieren.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. (ZKHL)

Die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft (ZKHL) gibt am heutigen Montag den offiziellen Start des Herkunftskennzeichens „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ bekannt. Ab sofort ist es Unternehmen und Organisationen aus der Agrar- und Ernährungsbranche möglich, sich online unter www.herkunft-deutschland.de zu registrieren, eine entsprechende Zeichennutzungsvereinbarung abzuschließen und das neue Kennzeichen für ihre Produkte zu nutzen. Das Zeichen stehe für Qualität und Transparenz in der Lebensmittelproduktion und könne in einem ersten Schritt für die folgenden drei Produktgruppen verwendet werden: Fleisch und Fleischwaren (Rind, Schwein, Geflügel), frische Eier sowie Obst, Gemüse, Kartoffeln.

Den Angaben zufolge kann das Herkunftskennzeichen Deutschland für die Molkereiprodukte Trinkmilch, Joghurt pur, Quark pur und ggf. für weitere Erzeugnisse ebenfalls genutzt werden, soweit die Kriterien erfüllt sind. Molkereien und Handel treffen hierzu bilaterale Vereinbarungen. Björn Fromm, Vorsitzender der ZKHL und Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH), erwartet eine hohe Nachfrage seitens des Handels und der Hersteller und betont die Bedeutung des neuen Kennzeichens: „Mit dem Herkunftskennzeichen ‚Gutes aus deutscher Landwirtschaft‘ tragen wir zu einer nachhaltigen Wertschätzung und Stärkung der heimischen Landwirtschaft bei und geben den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Orientierungshilfe.“

Die Einführung des Herkunftskennzeichens ist laut ZKHL das Ergebnis einer umfangreichen Branchenvereinbarung, die Herkunftskriterien für die gekennzeichneten Produkte festlegt und sicherstellt, dass nur Produkte, die diesen Kriterien entsprechen, das Zeichen tragen dürfen. Das Regelwerk ist nun vollständig und wurde durch den Steuerungskreis des ZKHL verabschiedet.

Zeichennutzer können neben Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels und Lebensmittelherstellern auch Handwerksbetriebe, Direktvermarkter, Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung sowie ideelle Förderer sein. Eine Gebührenordnung regelt die Kosten für die Nutzung des Zeichens, während eine Prüfsystematik die Einhaltung der Kriterien durch etablierte Prüfsysteme und Zertifizierungsgesellschaften gewährleistet.

Die ZKHL lädt alle interessierten Unternehmen und Organisationen ein, sich auf der Webseite www.herkunft-deutschland.de zu informieren und für die Nutzung des Herkunftskennzeichens zu registrieren. „Gutes aus deutscher Landwirtschaft“ markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Qualität in der Lebensmittelproduktion, heißt es weiter.

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