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Stichtag 1. Dezember: Strengere Regeln für den Einkauf im LEH

Ab dem 1. Dezember gelten im LEH strengere Regelungen für den Einkauf. Dazu gehört Maskenpflicht auf Parkplätzen vor den Märkten und eine 20-Qudratmeter-Regelung pro Kunde in Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche.

Von Martina Kausch | Fotos: Netto

Im aktuellen Corona-Lockdown light hat die Bundesregierung für die Vorweihnachtszeit die Regelungen beim Einkaufen verschärft. Beim Einkauf müssen demnach Auflagen zur Hygiene eingehalten, der Zutritt zum Geschäft gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.

Generell soll sich in einer Einrichtung mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern insgesamt höchstens eine Person pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche befinden. Bei größeren Geschäften gilt ab 800 Quadratmetern zusätzlich die Erlaubnis von einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Darüber hinaus gilt in allen Bundesländern eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Dies werde von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert, heißt es in einer Regierungsmitteilung.

Weitere Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, <link https: www.bundesregierung.de breg-de themen coronavirus corona-bundeslaender-1745198>hier geht es zum Link mit Informationen der einzelnen Länder.

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