Seit der Einführung im Mai 2016 sollen schockierende Fotos sollen Raucher vom Tabakkonsum abhalten. Nun hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen einen Kioskbetreiber geklagt, der Warnhinweise hinter einem Sichtschutz versteckt. Die Klage wurde am Dienstag vom Landgericht Berlin abgewiesen.
Die Richter urteilten, dass die Tabakerzeugnis-Verordnung gesetzlich nicht ausreichend verankert sei. Sie enthalte, laut Landgericht Berlin, nur Vorgaben zu den Warnhinweisen, nicht aber zum Verkaufszubehör wie Steckkarten oder Sichtblenden.
Urteil: Verkäufer dürfen Schockbilder bei Zigaretten verdecken
Tabakwarenverkäufer dürfen Schockbilder und Warntexte auf Zigarettenpackungen verdecken. Das hat das Landgericht Berlin am Dienstag entschieden. Es gebe keine rechtliche Grundlage für ein Verbot.
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