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Veltins stützt Getränkefachgroßhandel mit Fassbier-Rückzahlung

Um den Getränkefachgroßhandel (GFGH) in der aktuellen Krisenzeit zu unterstützen, will Veltins den GFGH-Partnern, die unter der Schließung der Gastronomie und dem dadurch verursachten Warenstau leiden, auf Basis des Warenwertes ihrer letzten Fassbierabholung eine Gutschrift in Höhe von 60 Prozent des Warenwertes gewähren.

Veltins
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Veltins hat zur Stützung des Getränkefachgroßhandels (GFGH) eine wirksame Sofortmaßnahme zur Liquiditätsstärkung beschlossen. GFGH-Partner, die flächendeckend durch die krisenbedingte Schließung der Gastronomie und dem dadurch verursachten Warenstau betroffen sind, erhalten auf Basis des Warenwertes ihrer letzten Fassbierabholung eine Gutschrift in Höhe von 60 Prozent des Warenwertes. Dies gab die Brauerei am heutigen Freitag bekannt.

„Wir wollen unseren langjährigen Partnern helfen, die angespannte Liquiditätssituation zu bewältigen. Es geht um eine weiterhin reibungslos funktionierende Getränkelogistik“, sagte Veltins-Generalbevollmächtigter Michael Huber. Die Veltins-Rückzahlung in Millionen-Höhe soll den Angaben zufolge einen veritablen Beitrag leisten, um nach der Krise wieder starten zu können, ohne auf den Warenbestand verzichten zu müssen. Huber: „Wir wollen ein deutlich spürbares Signal geben, dass wir dem Getränkefachgroßhandel in schwerer See das Kurshalten erleichtern.“

Veltins zählt mit einem Ausstoßanteil von 17 Prozent im zurückliegenden Geschäftsjahr zu den größten gastronomietreuen Brauereien Deutschlands. Der Fassbierausstoß lag im zurückliegenden Geschäftsjahr bei 523.200 Hektolitern und erreichte 14.750 verbundene Gastronomiebetriebe, die die Marken Veltins und Grevensteiner am Hahn führten.

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