Die Wettbewerbshüter haben gegen Kraft Foods Deutschland, Unilever Deutschland und Dr. Oetker bereits ein Verfahren eingeleitet. Ein Kronzeugenantrag aus dem Unternehmen Mars hatte den Ausschlag hierzu gegeben. Demnach hätten sich die betreffenden Hersteller über Jahre hinweg zu regelmäßigen Gesprächskreisen getroffen. Die drei Player hätten sich gegenseitig über den aktuellen Stand und Verlauf von Verhandlungen mit großen Einzelhändlern auf dem Laufenden gehalten, heißt es.
Auch über geplante Preiserhöhungen sei dabei geredet worden. „Bestimmte Arten des Informationsaustauschs zwischen Wettbewerbern sind kartellrechtlich unzulässig. Der Wettbewerb wird durch solche Verhaltensweisen beeinträchtigt“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben sich alle drei Unternehmen zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung im vereinfachten Verfahren bereit erklärt. Darüber hinaus geht das Bundeskartellamt in zwei weiteren Verfahren dem Verdacht auf Absprachen unter zwei führenden Süßwarenherstellern nach.