Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt vertreibt seit vier Jahren einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären, der eine rote Schleife um den Hals trägt. Haribo sah dadurch seine Markenrechte verletzt und klagte. Als Grundlage führte das Unternehmen an, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe.
Bei den Vorinstanzen hatten mal Haribo, mal Lindt recht bekommen. Das jeweils andere Unternehmen ging in Berufung. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage von Haribo abgewiesen, damit blieb dem Gummibärchen-Erfinder nur noch der Gang zum BGH. Der oberste Gerichtshof wies die Revision nun ab. Die Markenrechte von Haribo würden durch den Lindt-Bären nicht verletzt.
Haribo kritisiert das Urteil erwartungsgemäß: "Wir bedauern das Urteil des BGH und halten es für inhaltlich unzutreffend." Weiter heißt es: "Es ist unsere Pflicht – insbesondere den Verbrauchern gegenüber – unsere Traditionsmarke Goldbären gegen jede Form der Verwässerung zu schützen.“
Bären-Streit: Haribo zieht gegen Lindt den Kürzeren
Der Gummibärchen-Hersteller Haribo ist endgültig damit gescheitert, Lindt die Herstellung eines Schokoladen-Bären zu verbieten. Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine entsprechende Klage der Bonner in letzter Instanz zurückgewiesen.