Artikel

BGH-Urteil zu Monsterbacke kommt erst im September

Der Bundesgerichtshof wird erst am 20. September über eine umstrittene Werbung des Molkereiunternehmens Ehrmann entscheiden. Das teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Es geht darum, ob Ehrmann für seinen Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" werben darf.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den Slogan für "irreführend". Es werde nicht darauf hingewiesen, dass der Früchtequark im Vergleich zu Milch "erheblich" mehr Zucker enthalte.

Die Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale hatte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Erfolg. Die Kunden nähmen an, der Verzehr des bei Kindern beliebten Früchtequarks habe ähnliche Vorteile für die Ernährung wie ein Glas Milch, aber keine Nachteile. Doch die lägen gerade darin, dass der Früchtequark eine größere Menge Zucker enthalte, erklärte das OLG.

Dagegen legte Ehrmann Revision ein, über die der 1. Zivilsenat des BGH am Donnerstag verhandelt hatte. Für ihr Urteil brauchen die Bundesrichter nun aber noch zwei Monate Zeit. //dapd

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise