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BKartA: Skepsis an Tengelmann-Übernahme bekräftigt

Das Bundeskartellamt (BKartA) erlaubt die vollständige Übernahme der norddeutschen Handelskette Jibi durch Bünting. In der Mitteilung wird aber auch eine anhaltende Skepsis an dem geplanten Verkauf von Kaiser’s Tengelmann an die Edeka deutlich.

Die Bonner Behörde verlangt bei der Übernahme von Jibi durch Bünting keine Auflagen, da das Unternehmen mit der Übernahme von 88 Standorten seine Marktstellung als einer der größeren regionalen Lebensmitteleinzelhändler weiter stärke, heißt es in einer Mitteilung.

„Die heutige Freigabe zeigt auch, dass es für kleinere Lebensmitteleinzelhändler im Falle einer Veräußerung durchaus Alternativen zu Edeka oder Rewe gibt“, wird Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zitiert. Durch die Übernahme erwarte die Behörde eine „gewisse Belebung des Wettbewerbs“. Auf fast allen von der Übernahme betroffenen Regionalmärkten ist bisher ein Lebensmittelhändler mit Abstand führend: die Edeka.

Bünting hatte vor einer Woche bekannt gegeben, die Handelskette mit Sitz im ostfriesischen Leer zu übernehmen – im Vergleich zu anderen Entscheidungen des Bundeskartellamtes ein schnelles Verfahren. Dass eine Entscheidung zur geplanten Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch die Edeka ähnlich schnell getroffen wird, ist indes unwahrscheinlich. „Dem Bundeskartellamt steht ein Prüfungszeitraum von vier Monaten ab Eingang der Anmeldung zur Verfügung“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Allerdings sei bisher noch keine Anmeldung der Übernahme in Bonn eingegangen.

Hintergrund: Eine Fusionskontrollprüfung läuft in zwei Schritten ab: In der ersten Phase wird zunächst geklärt, ob das Vorhaben genauer untersucht werden muss – dafür haben die Wettbewerbshüter einen Monat Zeit. Gibt es Anhaltspunkte für wettbewerbliche Probleme, findet eine weitere, vertiefte Prüfung statt, die bis zu drei Monaten dauern kann.

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