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Bundeskartellamt: Nachfragemacht im deutschen Lebensmittelhandel zu groß

Das Bundeskartellamt befrüchtet, dass die heute bereits hoch konzentrierte Marktstruktur im Lebensmitteleinzelhandel noch zunimmt - unter der Marktmacht leiden auch große Markenhersteller. Das ist das Ergebnis einer Sektoruntersuchung im Lebensmitteleinzelhandel, die die Aufsichtbehörde über drei Jahre hinweg durchgeführt hat.

Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland ist stark konzentriert: Die Unternehmen Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz Gruppe (Lidl, Kaufland) beherrschen zusammen rund 85 Prozent des Marktes. Das Bundeskartellamt sieht es deshalb als seine Aufgabe an die bisherige strenge Linie weiter zu verfolgen und gegen Marktverzerrungen vorzugehen.

„Die großen Handelskonzerne haben bereits jetzt einen gravierenden Vorsprung gegenüber ihren mittelständischen Konkurrenten und genießen strukturelle Vorteile, die sie in den Verhandlungen mit den Herstellern nutzen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Selbst große Hersteller könnten sich dem nur bedingt entziehen, da es an Alternativen fehle. Muth sieht außerdem eine zunehmende Bedeutung der Eigenmarken der Händler bei den Verhandlungen über die Einkaufskonditionen.

Dem Bundeskartellamt liegen zahlreiche Beschwerden vor. Zuletzt hatte das Bundeskartellamt die Edeka wegen des sogenannten Anzapfverbotes, gerügt. In diesem Fall war eine Beschwerde vom Markenverband gekommen.

Das Bundeskartellamt hat über drei Jahre die Marktstrukturen im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland untersucht und sich insbesondere mit den Verhandlungssituationen zwischen Händlern und Markenherstellern befasst. Über 200 Hersteller und 21 Handelsunternehmen wurden befragt. Anschließend wurde eine ökonometrische Analyse von etwa 3.000 konkreten Verhandlungen anhand einer repräsentativen Stichprobe von 250 Markenartikeln aus verschiedenen Warengruppen durchgeführt.

Das Bundeskartellamt versteht seinen Bericht als Grundlage für einen weiteren Austausch mit den Marktteilnehmern, der Wissenschaft, den Verbänden und interessierten politischen Kreisen. Alle Interessenten haben deshalb die Möglichkeit, zu diesem Bericht bis zum 31. Dezember 2014 schriftlich Stellung zu nehmen.

 

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