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Bundeskartellamt startet zweite Ermittlungsphase

Das Bundeskartellamt hat die zweite Ermittlungsphase im Rahmen der Sektoruntersuchung Lebensmitteleinzelhandel gestartet. Im Zentrum soll die Analyse der zwischen Herstellern und Lebensmitteleinzelhändlern erzielten Verhandlungsergebnisse stehen.

Ziel dieser Analyse sei es, diejenigen Faktoren zu identifizieren, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Verhandlungsmacht der Hersteller und Handelsunternehmen haben. Eine entsprechende Abfrage bei den Lebensmitteleinzelhändlern erfolge in den nächsten Wochen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Sektoruntersuchung verfolgt das Ziel, das Thema Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel näher zu beleuchten und die aktuellen Diskussionen auf eine solide Datenbasis zu stellen. Die Ergebnisse der Sektoruntersuchung werden die Durchführung von Verfahren entlang der Wertschöpfungskette im Lebensmittelbereich erleichtern und die kartellrechtliche Bewertung von Nachfragemacht weiter präzisieren."

Konkret will das Bundeskartellamt für jeweils rund 250, zufällig ausgewählte Einzelartikel Fragen zu Mengen, Umsätzen, Listenpreisen und Konditionen stellen. Abgefragt werden auch nicht-monetäre Konditionen und Pauschalrabatte, die sich nicht unmittelbar auf einen Artikel beziehen. Zur Erfassung der  Verhandlungsposition der jeweiligen Hersteller und Händler sollen außerdem Daten erhoben werden, die unter anderem eine Einschätzung des Wettbewerbsdrucks erlauben, der von anderen Markenartikeln und von den Handelsmarken des Lebensmitteleinzelhandels ausgeht.

Im Rahmen der ersten Ermittlungsphase hat das Bundeskartellamt bereits die zentralen Unternehmens- und Marktstrukturen im Bereich der Beschaffung von Lebensmitteln erhoben. Die Fragen adressierten die Marktposition der Handelsunternehmen ebenso wie die Möglichkeiten der Hersteller, den führenden Handelsunternehmen beim Vertrieb ihrer Produkte teilweise oder vollständig auszuweichen.

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