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Bundesrat beschließt Zuckerverbot für Baby- und Kleinkindertees

Ein Erfolg für Julia Klöckner: Der Bundesrat hat eine Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen, die den Zusatz süßender Zutaten in Baby- und Kleinkindertees verbietet. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz.

"Zucker"
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Von Nilofar Eschborn | Fotos: Pexels

Der Bundestag hat am heutigen Freitag eine Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner angenommen, die den Zusatz von Zucker, Honig, Fruchtsaft (-konzentrat oder -pulver), Fruchtnektar, Malzextrakt oder anderen aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnenen Sirupen oder Dicksäften zu Säuglings- oder Kleinkindertees verbietet. Hierunter fallen sowohl Erzeugnisse, die zubereitet werden müssen, als auch verzehrfertige Getränke.

Die Verordnung sieht zudem einen verpflichtenden Hinweis vor, dass bei der Zubereitung oder vor der Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll. Außerdem sollen die Erzeugnisse mit dem Alter gekennzeichnet werden, ab dem sie verwendet werden können. Dieses beträgt, analog zum Mindestalter für die Einführung von Beikost, vier vollendete Lebensmonate.

„Zucker hat in Babytees nichts zu suchen. Deshalb habe ich eine Verordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesrat angenommen wurde“, so Klöckner. „Das ist ein wichtiger Schritt für eine gesunde Ernährung unserer Kleinkinder. Denn die Weichen für das Ernährungsverhalten werden früh gestellt, die ersten 1000 Tage sind entscheidend. Der Konsum gezuckerter Getränke von Anfang an erhöht die Gefahr von Karies, späterem Übergewicht oder gar Adipositas. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang. Das Verbot werde ich umgehend erlassen.“

Die Verordnung bildet einen essenziellen Bestandteil der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten, die Ende 2018 vom Kabinett beschlossen wurde. Das Ziel: die genannten Inhaltsstoffe in den Produkten bis 2025 signifikant zu reduzieren.

Sechs Monate Schonfrist

Die Baby- und Kleinkindertees dürfen noch sechs Monate nach Inkrafttreten des Verbots nach bisher geltenden Vorgaben hergestellt und gekennzeichnet werden. Danach gelten für die Herstellung und Kennzeichnung die genannten Neuerungen. Der Abverkauf der nach bisher geltenden Regeln hergestellten Produkte sei aber auch nach dem Zeitraum von sechs Monaten noch möglich.

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