Wie heute der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) mitteilt, verabschiedet die Werbewirtschaft neue Verhaltensregeln des Deutschen Werberats. Ab dem 1. Juni ist es somit nicht mehr zulässig, positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird, in der audiovisuellen kommerziellen Kommunikation gegenüber unter 14-Jährigen hervorzuheben. Konkret gehe es hierbei um Angaben wie „unter Zusatz wertvoller Vitamine und Mineralstoffe“ oder „hoher Vollkornanteil für körperliche Leistungsfähigkeit“.
Die Selbstverpflichtung der Branche für sämtliche Formen der Lebensmittelwerbung wird hierdurch für einen noch weitergehenden Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren ausgebaut. Bisher lag die Altersgrenze bei zwölf Jahren. Die Verpflichtung gilt für kommerzielle Kommunikation wie Werbung in TV, Radio, auf Plakaten und in Zeitschriften, Internet- und Social-Media Werbung, Kooperationen mit Influencern, in sozialen Netzwerken sowie für Werbung auf Video-Plattformen.
Direkte Aufforderungen zum Kauf, Konsum oder Aufforderungen, Eltern zum Kauf eines beworbenen Produkts zu bewegen, haben nach den bereits bestehenden Verhaltensregeln gegenüber Kindern zu unterbleiben, so heißt es in der Mitteilung. Das gleiche gilt für Werbung, die den Eindruck erweckt, der Verzehr eines bestimmten Lebensmittels sei für eine ausgewogene Ernährung unersetzlich, oder Inhalte und Darstellungen, die dem Erlernen eines gesunden, aktiven Lebensstils oder einer ausgewogenen Ernährung entgegenwirken.
Die überarbeitete Fassung der Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel wird am 1. Juni 2021 in Kraft treten. Mit dieser erweiterten Selbstverpflichtung für Lebensmittelwerbung gehen nach Angaben des ZAW Hersteller, Handel, Agenturen und Medien deutlich über die gesetzlichen Vorgaben für Lebensmittelwerbung hinaus.
Die neuen Verhaltensregeln sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.werberat.de/lebensmittel