Die Einstweilige Verfügung bezieht sich auf einen Satz, der zunächst auf der Website zu Coca-Cola Life gestanden hatte. Darin hatte es geheißen: „Wir führen mit dem Start der Coca-Cola Life erstmalig im Coca-Cola Unternehmen weltweit eine Flasche ein, die ausschließlich aus Recycling PET besteht.“ Die DUH hatte moniert, dass damit der Eindruck entstehe, Coca-Cola würde die umweltfreundliche Flasche global einführen, und ein entsprechendes Verbot vor dem Kadi erwirkt.
Wie ein Sprecher von Coca-Cola mitteilte, habe das Unternehmen aber noch vor Stellung dieses Antrags durch die DUH den Satz präzisiert und klargestellt, dass es die neue Verpackung nur auf dem deutschen Markt gebe. Diesen Aspekt hat die DUH aber unterschlagen.
In einer Pressemitteilung hatte der Umweltverband vielmehr den Eindruck erweckt, dass neben der weltweiten Verbreitung vor allem die von der DUH angeblich als falsch erwiesene Verwendung von Flaschen aus 100 Prozent Recycling PET der Grund für die einstweiligen Verfügung war.
Zur Frage des Verpackungsmaterials hatte sich das Gericht aber gar nicht explizit geäußert. „Es ging primär um die Verwendung des Begriffs ‚weltweit‘ in dem beanstandeten Satz“, so eine Sprecherin gegenüber der RUNDSCHAU. Der Coca-Cola-Sprecher bestätigt das: „Dass die Flasche tatsächlich aus 100 Prozent Recycling-PET besteht, wird auch von der DUH nicht bestritten.“
Deutsche Umwelthilfe diskreditiert Coca-Cola
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Coca-Cola (CCEAG) hat das Unternehmen eine Ende Juni ergangene Gerichtsentscheidung akzeptiert und seinen Widerspruch zurückgenommen. Die DUH verbucht das als Sieg für sich – allerdings sagt sie nur die Hälfte der Wahrheit.