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Einstweilige Verfügung: Rewe kritisiert Edeka

Edeka und Rewe liefern sich in Sachen Kaiser’s Tengelmann ein juristisches Scharmützel. Die Edeka hat gegen die Medienkampagne der Rewe Group vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die Anzeigenkampagne war in allen großen deutschen Zeitungen erschienen. Gegenüber der RUNDSCHAU kritisiert die Rewe das Vorgehen von Edeka als „unglaubwürdig“.

In der Anzeige wird ein offener Brief von sieben Tengelmann-Mitarbeitern zitiert, wonach der Übernahmeversuch für "erhebliche Unsicherheiten" sorge. Nach Ansicht der Berliner Richter hätte jedoch der Eindruck entstehen können, dass die Mitarbeiter für die gesamte Belegschaft gesprochen hätten - und gab dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt. Die Rewe hat bisher keinen Widerspruch eingelegt, behält sich aber rechtliche Schritte.

Gegenüber der RUNDSCHAU kritisiert ein Sprecher den Schritt der Hamburger: „Die Edeka veranstaltet eine juristische Spiegelfechterei. Sie will offenbar ernsthaft behaupten, es gebe keine Verunsicherung bei den Beschäftigten von Kaiser’s Tengelmann.“ Weiter sagte der Sprecher: „Einerseits werden sie nicht müde, einen ‚zweiten Fall Schlecker‘ und den Verlust mehrerer Tausend Arbeitsplätze als Drohkulisse aufzubauen. Und andererseits suggerieren sie, dass dieses Schreckensszenario spurlos an den Mitarbeitern von Kaiser’s Tengelmann vorbeigeht. Das ist absolut unglaubwürdig.“

Anfang Juli hatte die Rewe in ganzseitigen Anzeigen der größten deutschen Tageszeitungen die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch die Edeka kritisiert und für das eigene Übernahmeangebot geworben. Ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung könnte für die Kölner teuer werden: Das Gesetz sieht dafür Ordnungsstrafen von bis zu 250.000 Euro vor – pro Verstoß.

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