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Erneute Schlappe vor Gericht für Presse Grosso

Das OLG Düsseldorf hat das Verbot von Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb bestätigt. Das Gericht hat damit auch in zweiter Instanz einer Klage der Bauer Media Group stattgegeben.

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Bauer Media Group und dem Bundesverband Presse Grosso das Urteil des Landgerichts Köln aus dem Frühjahr 2012 bestätigt. Dem Bundesverband der Presse-Grossisten ist es demnach verboten, Branchenvereinbarungen, insbesondere über Konditionen, zentral mit den Verlagen zu verhandeln.

Kein Grosso-Monopol mehr

Mit dem Urteil stellt das Gericht das bisherige Presse-Vertriebssystem infrage. Verleger können nun die Vertriebskonditionen direkt mit einzelnen Grossisten aushandeln, statt dies wie bisher zentral mit dem Bundesverband Presse-Grosso tun zu müssen.

„Das Urteil ist für unseren Berufsstand und die Printbranche insgesamt sehr enttäuschend“, kommentiert der 1. Vorsitzende des Bundesverbandes Presse-Grosso Frank Nolte den Ausgang des Berufungsverfahrens. Demnach werde durch das Fehlen einer bundeseinheitlichen Konditionentabelle in Zukunft der Marktzugang für kleine und mittlere Verlage sowie für Titel mit kleinen und mittleren Auflagen deutlich erschwert.

Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht unmittelbar zugelassen. Der Bundesverband Presse-Grosso hat aber angekündigt, dagegen das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.

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