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"Faire Formel": Sozialplan für Real-Standorte vereinbart

Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat von Real haben sich auf einen Sozialplan für mehr als 90 Prozent der Real-Standorte geeinigt. Mitarbeiter bekommen bei Arbeitsplatzverlust Abfindung plus Einmalzahlung.

 

Von Martina Kausch | Fotos: Unternehmen

Zwar strebt Real an, die Arbeitsplätze der Mitarbeiter bei Übernahme der Märkte durch neue Eigentümer zu erhalten. Falls dies aber nicht gelingt, greift ein Sozialplan, auf den sich Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat geeinigt haben.

Es sei eine faire Formel für die Berechnung von Abfindungssummen gefunden worden, die den bisherigen Verdienst und auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit berücksichtigt, berichteten Bojan Luncer, Vorsitzender der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der Real GmbH und Werner Klockhaus, Vorsitzender des Real Gesamtbetriebsrates, übereinstimmend. Zusätzlich zu den im Sozialplan geregelten Abfindungszahlungen habe sich Real dazu bereit erklärt, an jeden abfindungsberechtigten Arbeitnehmer einen Einmalbetrag in Höhe von jeweils 400 Euro brutto zu zahlen.

Durch die nun erzielte Einigung zum Sozialplan entstehe auf Unternehmensseite Planungs- und Handlungssicherheit für alle weiteren Betriebsveränderungen, so eine Mitteilung von Real. Die Geschäftsführung möchte weiterhin die Abgabe von Märkten möglichst im Rahmen eines Betriebsübergangs zu gewährleisten, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass es zum Verlust von Arbeitsplätzen durch Schließungen von Märkten kommt, für die trotz der Anstrengungen aller beteiligten Parteien keine Perspektive erarbeitet werden konnte.

Der real Gesamtbetriebsrat war von 242 der aktuell 269 Real-Märkte mandatiert worden, stellvertretend für die lokalen Betriebsräte mit der Geschäftsführung einen Sozialplan auszuhandeln. Einmalig in der bundesdeutschen Einzelhandelsgeschichte verhandelte der Gesamtbetriebsrat somit für über 90 Prozent der Beschäftigten. „Der nun verhandelte Sozialplan deckt alle eventuellen Veränderungen an einem Standort ab, bevor dieser an einen neuen Betreiber übergeben wird. Für alle anderen Fälle bleibt die bisher gültige Gesamtbetriebsvereinbarung auch weiterhin in Kraft“, erläuterte Werner Klockhaus.

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