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Frosta druckt Herkunftsland <br> auf die Verpackung

Tiefkühlkost-Hersteller Frosta gibt die Herkunftsländer sämtlicher Zutaten ab sofort auf der Verpackung an. Bisher ist die Nennung der Herkunftsländer nur für frisches Obst und Gemüse, frisches Fleisch und Eier gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung galt also nicht für verarbeitete Produkte wie Tiefkühlkost oder Fertiggerichte.

Gegner einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht argumentieren, dass durch eine verpflichtende Kennzeichnung unzumutbare Kosten entstünden. Der Bremerhavener Hersteller tritt diesen Befürchtungen mit seinem Vorstoß entgegen. Die Herkunftsangaben würden erst am Tag der Abfüllung auf die Verpackungen gedruckt, um auf Ernteschwankungen reagieren zu können, die Kosten blieben dabei überschaubar, wie das Unternehmen mitteilt. Verbraucherorganisationen wie Foodwatch begrüßten diesen Schritt.

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