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Gerichtsurteil: Danone/Fresenius müssen Bio-Mineralwasser anders bewerben

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil darf Fresenius sein Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ nicht mehr vergeben; das Danone-Produkt Volvic darf nicht als Mineralwasser in Bio-Qualität bzw. als „natürlich Bio“ bezeichnet werden.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute in einem Urteil entschieden, der Klage von Neumarkter Lammsbräu gegen die deutschen Tochtergesellschaften von Danone und SGS (SGS Institut Fresenius) in den aus Sicht der Bio-Brauerei wichtigsten Punkten zu folgen. Dies gab die Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser bekannt. Lammsbräu hatte – nach einer zuvor erfolgten Abmahnung – Klage gegen die Großkonzerne eingereicht, um eine konsequente Einhaltung der bewährten Bio-Prinzipien auch bei Wasser zu erstreiten.

Nach dem heutigen OLG-Urteil ist es Fresenius ab sofort unter anderem verboten, auf der Grundlage des Fresenius-eigenen Anforderungskatalogs Mineralwässern die Fresenius-eigene „Auszeichnung“ „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ und/oder das zugehörige „Qualitätssiegel“ zu verleihen und/oder auf der Grundlage des Fresenius-eigenen Anforderungskatalogs Mineralwässer als „in Bio-Qualität“ oder „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ zu bezeichnen. Zudem darf das Unternehmen nicht mehr für das Fresenius-Label „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ mit der Aussage werben, der Fresenius-Anforderungskatalog dafür umfasse 97 ökologische und soziale Aspekte.

Darüber hinaus ist es Danone ab sofort unter anderem untersagt, das Mineralwasser „Volvic“ als Mineralwasser in Bio-Qualität, insbesondere als „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ zu bezeichnen, es mit der Aussage „Natürlich Bio“ zu bewerben sowie das Fresenius-Siegel „Premiummineralwasser in Bio-Qualität“ zu verwenden.

Hintergrund der Klage ist, dass die beiden Labels der Großkonzerne und die damit versehenen Produkte nach Ansicht von Lammsbräu und anderer Bio-Experten eine Irreführung der Verbraucher darstellen. Beide Labels und die damit versehenen Produkte widersprechen nach Meinung dieser Experten zudem auch klar den im Ökobarometer der Bundesregierung repräsentativ dokumentierten Erwartungen, die durchschnittliche Verbraucher an Bio-Lebensmittel haben.

Volvic kann den Urteilsspruch nach eigener Aussage grundsätzlich nicht nachvollziehen: "Zum einen erfüllt Volvic alle Qualitätsstandards des Bio-Siegels des renommierten Instituts SGS Fresenius, die weit über die gesetzlichen Anforderungen an natürliches Mineralwasser hinausgehen. Zum anderen engagieren wir uns seit über 15 Jahren aktiv für den Schutz der Umwelt im Quellgebiet. So haben wir zum Beispiel zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Biodiversität im Quellgebiet zu schützen. So dürfen beispielsweise in Grün- und Parkanlagen keine Herbizide eingesetzt werden. Des Weiteren fördern wir eine umweltgerechte Agrarpolitik, zum Beispiel indem wir ökologische Landwirtschaft finanziell unterstützen. Und wir helfen das natürliche Ökosystem zu bewahren, indem wir unter anderem das Abwassersystem sicher machen oder die Bewohner bei der Entsorgung von Öltanks unterstützen. Außerdem wird das natürliche Mineralwasser von Volvic klimaneutral gewonnen und transportiert sowie ausschließlich in PET-Einwegpfandflaschen aus 100 Prozent recyceltem PET abgefüllt (ausgenommen Deckel und Etikett – daran arbeiten wir mit Hochdruck). Aus diesen Gründen und vor dem Hintergrund der für uns positiven Entscheidung in der ersten Instanz werden wir umgehend die Urteilsbegründung und daran anschließend die Möglichkeiten einer Revision vor dem Bundesgerichtshof prüfen."

Auch SGS zeigt sich vom jüngsten Gerichtsurteil überrascht: "Die eigenwillige Entscheidung des Gerichts bezüglich der Mineralwasser-Thematik können wir nicht nachzuvollziehen, da uns das Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung  mitgeteilt hat, dass unser Siegel grundsätzlich nicht zu beanstanden ist und in voller Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen steht. Zudem sind wir überrascht, dass die Gegenseite das Thema noch vor der Urteilsbegründung für die eigene PR nutzen will. Das halten wir für unseriös. Noch können wir nicht nachvollziehen, ob und wie überhaupt gegen unser Siegel entschieden wurde. Sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt werden wir entscheiden, wie wir weiter Vorgehen."

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