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Gillette erreicht einstweilige Verfügung gegen Wilkinson und Edgewell

P&G (Gillette) hat am heutigen 18. Juli eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Wilkinson Sword und die Edgewell Personal Vare Company erreicht.

Diese war am 2. Juni 2017 wegen Verletzung eines Gillette-Patents beantragt worden. Nach der Auffassung der Richter muss es Edgewell unterlassen, ihre Ersatzklingen für den Gillette Mach3-Rasierer zu verkaufen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Edgewell und Wilkinson können hiergegen Berufung einlegen.

Aus der Pressestelle von P&G heißt es: „Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden. Wie wir bereits erklärt haben als wir den Rechtsstreit begannen, haben wir hart gearbeitet, um eine der besten Rasiertechnologien der Welt zu entwickeln.  Wir nehmen es nicht hin, dass Wettbewerber unsere Patente ohne unsere Genehmigung nutzen.“

In der Urteilsbegründung des Landgerichts heißt es: Die US-amerikanische Gesellschaft Gillette ist Inhaberin des Patents EP 1 695 800 B1 für eine „auswechselbare Rasierklingeneinheit mit einer Klingeneinheit und mit einer Einheitenverbindungsstruktur“. Gillette vertreibt in Deutschland den Nassrasierer „Gillette Mach 3“ mit austauschbarer Klingeneinheit, der diesem Patent gemäß ausgestaltet ist. Das Patent steht in Kraft mit Priorität vom 19.02.1997. Dieses Patent war schon im Jahre 2013 einmal Gegenstand eines Rechtsstreits. Damals hatte das Bundespatentgericht darauf hingewiesen, dass das Patent rechtsbeständig sei; letztlich hatten die Parteien sich geeinigt.

Gillette hat in dem jetzt zu entscheidenden einstweiligen Verfügungsverfahren beantragt, der Solinger Unternehmensgruppe Wilkinson Sword in Deutschland zu verbieten, ihr Patent zu verletzen: sie sollen keine auswechselbaren Rasierklingeneinheiten mehr verkaufen dürfen, die auf den „Gillette Mach 3“Nassrasierer passen. Wirtschaftlicher Hintergrund ist, dass die von Wilkinson Sword belieferten fünf Drogeriemärkte die unter Eigenmarken vertriebenen Rasierklingeneinheiten rund 30 Prozent günstiger verkauft haben als die Rasierklingeneinheit von Gillette.

Die 4a-Patentkammerkammer des Landgerichts Düsseldorf hat Gillette Recht gegeben und im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass Wilkinson Sword es zu unterlassen haben, eine auswechselbare Rasierklingeneinheit zu vertreiben, die das Patent verletzen.

 

 

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