Bei der neu geplanten Kennzeichnung wird die bislang vierte Stufe aufgeteilt, wobei konventionelle Tierwohl-Programme in die vierte Stufe eingeordnet und Bio-Programme eine separate fünfte Stufe erhalten. Neue Bezeichnungen, angeglichen an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, begleiten jede der fünf Stufen. Diese Änderungen treten im Sommer 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die Tierhaltungskriterien für die Schweinehaltung in der Haltungsform ab 2025 an die staatliche Kennzeichnung angepasst.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch wird voraussichtlich im Sommer 2025 flächendeckend im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zu finden sein. Durch die Anpassungen können beide Kennzeichnungen gemeinsam im Markt genutzt werden, was Verbrauchern ermöglicht, sich an der Haltungsform-Kennzeichnung zu orientieren, um das Anforderungsniveau des Tierwohlprogramms schnell einzuschätzen. Die Kennzeichnung gilt für frisches Fleisch und verarbeitete Produkte vom Schwein, Rind, Geflügel, Kaninchen sowie bei Milch und Milchprodukten.
„Mit der Einführung der fünften Stufe in unserem Haltungsform-Kennzeichnungssystem setzen wir ein starkes Signal für fortwährende Transparenz im Bereich des Tierwohls", erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH, Trägerin der Haltungsform-Kennzeichnung und der Initiative Tierwohl.