Seit heute gelten in Hamburg die vom Senat beschlossenen Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge an der Stresemannstraße (für Lkw) und an der Max-Brauer-Allee (Lkw und Pkw). Die Beschränkungen betreffen alle Diesel-Fahrzeuge, die die Euronorm 6 (Pkw) bzw. VI (für Lkw) nicht erfüllen. Ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge, Anwohner und deren Besucher, Müllwagen, Lieferfahrzeuge und Taxis, sofern sie Passagiere aufnehmen oder absetzen.
In den vergangenen Wochen wurden in der Hansestadt 55 Umleitungs- und 49 Verbotsschilder aufgestellt, die auf die Beschränkung hinweisen und die Ausweichrouten ausweisen. Die Verbotsschilder wurden in der Nacht zum 31. Mai entkreuzt und damit in Kraft gesetzt. Hamburg hatte im Juni 2017 einen Luftreinhalteplan mit konkreten Maßnahmen beschlossen.
Der Plan zeigt, wie die Grenzwerte so schnell wie möglich einzuhalten sind, und ist damit EU-rechtskonform. Als eine von dutzenden Maßnahmen, die größtenteils bereits in der Umsetzung sind, hatte der Senat an zwei Straßenabschnitten auch Durchfahrtsbeschränkungen für ältere Dieselfahrzeuge beschlossen.