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Initiative Tierwohl für Rind geht an den Start

Die Initiative Tierwohl schafft erstmals einheitliche Tierwohlkriterien für die Breite der Rinderhaltung. Die Teilnahme für Landwirte ist ab Mitte März möglich; die Auditierung beginnt Anfang April.

Von Mirko Jeschke | Fotos: Initiative Tierwohl

Die Initiative Tierwohl (ITW) bietet mit der ITW Rind ab März 2022 eine Tierwohl-Lösung für Rinder und schafft nach eigenen Angaben erstmals einheitliche Tierwohlkriterien für die Breite der Rinderhaltung. Die Grundlage hierfür bilden die Tierschutz- und Tiergesundheitsanforderungen des im Markt weit verbreiteten Qualitätssicherungssystems QS, denen die ITW ein Tierwohl-Plus hinzufügt. Von Anfang an werden Verbraucher Fleisch und Fleischwaren, die aus ITW-Betrieben stammen, im Lebensmitteleinzelhandel am bekannten ITW-Siegel erkennen können.

Ab 15. März 2022 startet die Anmeldung für Rindermast-, Kälbermast- und Milchviehbetriebe, die ihre Schlachtkühe im ITW-Programm vermarkten können. Die Auditierung beginnt am 1. April 2022. Das Engagement der Rinder- und Kälbermäster wird direkt über die Teilnahme an der ITW durch die Abnehmer (wie etwa Schlachtbetriebe) honoriert. Milchviehbetriebe sollten sich mit ihrer Molkerei in Verbindung setzen und an einem von der ITW anerkannten Tierwohl-Programm für Milch teilnehmen. Milchviehhalter können dann eine Zulassung für die ITW erhalten und ihre Schlachtkühe als ITW-Tiere vermarkten.

Finanzierungsmodell, Kriterien und Prüfsystematik

Tierhalter, die an der ITW Rind teilnehmen, erhalten von ihren Abnehmern für geschlachtete ITW-Tiere einen definierten Preisaufschlag. Die Höhe des Preisaufschlags für ITW-Tiere beträgt im ersten Jahr der Programmlaufzeit 10,7 Cent/kg Schlachtgewicht. Ab dem zweiten Jahr wird dieser auf mindestens 12,83 Cent/kg Schlachtgewicht erhöht – bedingt durch die Hinzunahme einer weiteren Tierwohlanforderung ab 1. April 2023: Die Scheuermöglichkeiten müssen dann ebenfalls in den Ställen installiert sein.

Für Kälbermastbetriebe gibt es keinen einheitlichen Preisaufschlag – dieser wird bilateral zwischen den Partnern verhandelt. Milchviehbetriebe, die an der ITW teilnehmen oder über ein anerkanntes Programm in der ITW zugelassen sind, erhalten für ihre Schlachtkühe einen Preisaufschlag von 4 Cent/kg Schlachtgewicht.

Teilnehmende Betriebe müssen definierte QS-Basiskriterien aus Tierhaltung, Tiergesundheit und Hygiene umsetzen. Spezielle Haltungsanforderungen, wie Sauberkeit der Tiere und intensive tierärztliche Bestandsbetreuung, sowie das vergrößerte Platzangebot, entsprechend der Haltungsform-Stufe 2, gilt es darüber hinaus zu berücksichtigen. Für die Milchviehhaltung sind zusätzliche spezielle Kriterien vorgeschrieben.

Die Prüfsystematik ist analog zu Schwein und Geflügel: Während der dreijährigen Laufzeit werden die Tierhalter zweimal im Jahr kontrolliert.

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