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Programm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung startet

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung will das BMEL die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest machen. Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Von Mirko Jeschke | Fotos: MuD Tierschutz, BLE

Um die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen, verfolgt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Konzept aus mehreren Bausteinen. Ein zentraler Baustein sei das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Damit fördere das BMEL Investitionen für mehr Tierwohl. Landwirten wolle man die notwendige Planungssicherheit bieten.

Nach eigenen Angaben macht das Ministerium die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest. Angestrebt werde eine Tierhaltung, die tiergerecht und klimaschonend sei und gleichzeitig Landwirten verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Perspektiven biete. Mit dem Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung habe das BMEL nun einen zentralen Baustein dafür geschaffen. Mit diesem Programm unterstütze man genau die Betriebe, die ihre Ställe hin zu einer tier- und umweltgerechteren Haltung umbauen wollen.

Eine Milliarde Euro für die Zukunft der Schweinehaltung

Für den Start des Umbaus der Schweinehaltung steht eine Milliarde Euro über den Bundeshaushalt zur Verfügung. Damit stelle man so viel Geld für die Weiterentwicklung der Tierhaltung bereit wie keine Bundesregierung zuvor. Ziel sei es, in möglichst vielen Betrieben Verbesserungen in der Tierhaltung zu erreichen.

Die festen Säulen des Programms

Investive Förderung: eine Förderung von Investitionen in besonders tiergerechte Neu- und Umbauten (Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio). Die Förderung für Stall-Neu- oder Umbauten ist nach der Investitionssumme gestaffelt. Wer bis zu 500.000 Euro investiert, erhält künftig eine Förderung von 60 Prozent der Gesamtbausumme. Darüber hinaus gehende Investitionen bis zwei Millionen Euro werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert, weitere Investitionen bis zu fünf Millionen Euro mit 30 Prozent.

Förderung laufender Mehrkosten: eine Förderung der laufenden Mehrkosten für mehr Tierwohl. Kriterien hierfür sind z.B. die Verwendung von Einstreu zumindest im Liegebereich, die Verwendung von Raufutter oder die Unversehrtheit der Ringelschwänze der Tiere. Die Förderung ist nach der Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden. Die Höhe der laufenden Mehrkosten wird pauschal für bestimmte Haltungsverfahren durch das Thünen-Institut (TI) und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) ermittelt.

Neben Investitionen in eine besonders tier- und umweltgerechte Tierhaltung fördert das BMEL also erstmalig auch deren laufende Mehrkosten. Den verlässlichen Ausbau der staatlichen Förderung der laufenden Mehrkosten einer tiergerechteren Tierhaltung hatte auch das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (KNW, „Borchert-Kommission“) gefordert.

Organisationen und Kontrollsysteme, die die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien durch ihre Mitglieder bzw. Teilnehmenden sicherstellen können, werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt. Staatlicherseits erfolgt „eine Kontrolle der Kontrolle“.

Weitere Bausteine: Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht

Das Bundesprogramm sei einer von mehreren voneinander unabhängigen Bausteinen, mit der die Bundesregierung die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest machen wolle. Die Bundesregierung habe in dieser Wahlperiode bereits eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg gebracht, ebenso wie Verbesserungen im Bau- und Genehmigungsrecht. Zudem setze man sich für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung ein und gehe bei nicht vorverpacktem frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch mit verpflichtenden Herkunftsangaben national voran.

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