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Kartoffel-Marktführer dürfen fusionieren

Das Bundeskartellamt hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Agronovita durch die Firma Hans-Willi Böhmer und die Krohn Holding freigegeben. Agronovita soll zunächst für Böhmer und Krohn die Belieferung von Rewe und Penny mit Speisekartoffeln und Speisezwiebeln koordinieren. Weiterhin beteiligt sich das Unternehmen Rainer Bausch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Auch wenn die Gründung der Agronovita freigegeben werden konnte, verkennt das Bundeskartellamt nicht, dass weitere Zusammenschlüsse auf Seiten der Packbetriebe die Spielräume für wirksamen Wettbewerb verringern können. Daher werden wir weitere Konzentrationsprozesse auf den hier betroffenen Märkten, insbesondere wenn sie unter Beteiligung der Marktführer erfolgen, intensiv prüfen.“

Böhmer und Krohn sind Marktführer auf den bundesweiten Märkten für die Lieferung von Speisekartoffeln und Speisezwiebeln an Lebensmitteleinzelhändler und andere Großabnehmer und verfügen gemeinsam über ein flächendeckendes Standortnetz. Dennoch konnte zum jetzigen Zeitpunkt das Entstehen einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die meisten Nachfrager neben den bundesweit vertretenen Zusammenschlussbeteiligten Anbieter mit regionalen Vertriebsschwerpunkten beim Einkauf berücksichtigen. In Deutschland sind derzeit deutlich mehr als 30 Unternehmen in der Belieferung mit Speisekartoffeln und Speisezwiebeln tätig. Beim Einkauf von Obst und Gemüse durch Lebensmitteleinzelhändler spielt die regionale Nähe der Erzeuger als auch die Nachhaltigkeit der Erzeugungs- und Verarbeitungsprozesse eine wichtige Rolle.

Trotz der fusionskontrollrechtlichen Freigabe soll die Kooperation darüber hinaus auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Kartellrecht geprüft werden, so die Kartellhüter. Diese Prüfung sei geboten, weil die strategische Bündelung wichtiger Vertriebsaktivitäten in der Agronovita zu einer weitergehenden Abstimmung von Preis- und Sortimentsstrategien der Muttergesellschaften führen kann. Ein entsprechendes Prüfverfahren habe das Bundeskartellamt bereits eingeleitet.

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