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Lammsbräu gewinnt Rechtsstreit um Bio-Mineralwasser

Nun ist es amtlich. Die Qualitätsbezeichnung „Bio-Mineralwasser“ ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Neumarkter Lammsbräu und der Wettbewerbszentrale.

Im Oktober 2009 hatte Neumarkter Lammsbräu unter dem Namen „BioKristall“ das erste deutsche Bio-Mineralwasser auf den Markt gebracht. Ein halbes Jahr später reicht der die private Interessensgemeinschaft, hinter der der Verband Deutscher Mineralbrunnen steht, eine Unterlassungsklage gegen die Qualitätsauszeichnung „Bio-Mineralwasser“ ein. Das Landgereicht Nürnberg gibt der Klage in erster Instanz statt. Lammsbräu geht in Revision und kann die Klage der Wettbewerbszentrale abweisen. Abermals kommt es zur Revision vonseiten des Klägers. Gestern hat der Bundesgerichtshof den Revisionsantrag nun mit der Begründung „ungerechtfertigt“ zurückgewiesen.

Das muss ein Bio-Mineralwasser bislang erfüllen:

  • Produktsicherheit, Schadstoffminimierung
  • Ein schonender und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Umgang mit der Mineralquelle und ihrer Umgebung
  • Ressourcenschonende Herstellung und Vertrieb: Verpackung in umweltfreundliche und sichere Gebinde, Verringerung Klimagasausstoß, etc.

Mit dem Urteil kommt nun Bewegung in die Mineralwasserbranche. Brunnen können so künftig entsprechende Bio-Wässer auf den Markt bringen.  „Für die Bio-Branche ist das Urteil ein wichtiger Meilenstein: Zum einen zeigt es die wachsende Akzeptanz von Bio-Kriterien bei Lebensmitteln. Zum anderen ist es ein Anreiz, weiterhin auch für Lebensmittel außerhalb der EU-Norm mit strengen Regelwerken Bio-Zertifizierungen zu etablieren, “ sagt Susanne Horn, Generalbevollmächtigte der Neumarkter Lammsbräu. Damit sei der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Biosiegel erfolgreich bewältigt worden. Deswegen werde sich die Neumarkter Lammsbräu als nächstes Etappenziel für ein staatlich anerkanntes Biosiegel für Mineralwässer einsetzen, erklärt Horn.

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