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Leitfaden zur Mehrwegangebotspflicht

Nach wie vor herrscht Unsicherheit, welche Lebensmittelverpackungen von der Mehrwegangebotspflicht erfasst sind. Ein Leitfaden der Wirtschaft soll für mehr Klarheit sorgen.

Von Sibylle Menzel | Fotos: Bundesvereinigung Ernährungsindustrie (BVE)

Für Letztvertreiber von bestimmten Einweg-Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil gilt seit Jahresbeginn eine Mehrwegangebotspflicht. In der Praxis bereiten die unklaren Kriterien der Definition von "Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen" im Verpackungsgesetz und im Einwegkunststoff-Fondsgesetz erhebliche Schwierigkeiten.

Die Verbände der Systemgastronomie (BdS), der Ernährungsindustrie (BVE) und der Hersteller von Kunststoffverpackungen (IK) haben einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung im rechtlichen Sinne vorliegt.

"Der vorliegende Leitfaden und insbesondere die Entscheidungsbäume werden Unternehmen und Behörden die schwierige Prüfung erleichtern", hofft Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des BdS.

Für die Lebensmittelindustrie weist Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE, darauf hin, dass nur bestimmte Lebensmittelbehälter aus Kunststoff von den Gesetzesvorgaben betroffen sind: "Das verpackte Lebensmittel muss insbesondere für den Sofortverzehr "bestimmt" sein. Es genügt nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht, wenn das Lebensmittel nur für den Sofortverzehr "geeignet" ist, wie teilweise behauptet wird", betont Feller und sieht die Anwendung hauptsächlich im Take-away-Bereich.

Der Leitfaden ist hier abrufbar.

 

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