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Lieferkettengesetz: Fruchthandelsverband zufrieden

Nachdem sich die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz ab 2023 geeinigt hat, begrüßt der Fruchthandelsverband den Gesetzentwurf als "praktikablen Kompromiss".

Von Martina Kausch | Fotos: RUNDSCHAU

Ab 1. Januar 2023 sollen Firmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern verpflichtet werden, Menschenrechte bei ihren Lieferanten im Ausland durchzusetzen und Umweltstandards einzuhalten. Das sieht der Referentenentwurf zum Lieferkettengesetz vor, auf das sich drei Bundesministerien heute geeinigt haben. Von Anfang 2024 an soll es dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden gelten.

Der Deutsche Fruchthandelsverband begrüßt die Einigung. „Wir unterstützen die jetzt gefundene Lösung, weil endlich ein praktikabler Kompromiss gefunden wurde, so DFHV-Geschäftsführer Dr. Andreas Brügger. Die deutschen Unternehmen würden ihre Verantwortung erkennen, kleine und mittlere Unternehmen in Drittländern hätten weiterhin faire Chancen im Hinblick auf den Marktzugang.

Vor allem die Beschränkung der Haftung auf den unmittelbaren Zulieferer und nicht über die gesamte Lieferkette bis hin zu Zulieferern von Zulieferern sei im Sinn des Fruchthandelsverbands: „So wird hoffentlich eine überbordende Bürokratie vermieden, die keinem Mitglied einer Lieferkette einen Nutzen bringt“, sagte Brügger.

 

 

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