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Lieferkettengesetz: Ernährungsindustrie bewertet Änderung positiv

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) bewertet das geänderte Lieferkettengesetz positiv, da es trotz offener Fragen mehr Klarheit bringt.

Stefanie Sabet, Geschäftsführerin und Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie.
Von Mirko Jeschke | Fotos: BVE / Nils Krueger

Zum Lieferkettengesetz, das am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossen wurde, äußert sich Stefanie Sabet, Geschäftsführerin und Leiterin des Brüsseler Büros der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, wie folgt: "In der jetzt vorliegenden, geänderten Fassung sind wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf Klarheit, Anwendbarkeit und Geltungsbereich enthalten. Insbesondere der Verzicht auf zivilrechtliche Haftung von Unternehmen ist positiv zu bewerten. Denn diese Haftung wäre in der vorherigen Gesetzesfassung nicht umsetzbar gewesen und hätte den Fortbestand einiger Lieferketten gefährdet, ohne die Menschenrechtslage zu verbessern."

Allerdings bleiben nach Auffassung der BVE auch bei der neuen Fassung Fragen offen, darunter der Umgang mit mittelbaren Zulieferern. Hier müssten im weiteren Umsetzungsprozess rechtliche Klärungen erfolgen. Außerdem müssten die Verantwortlichkeiten in den Behörden wie dem federführenden Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geklärt sowie der Unterstützungsbedarf der betroffenen Unternehmen ermittelt werden. Grundsätzlich empfiehlt die BVE, die Sektoren und das dort vorhandene Fachwissen in den weiteren Prozess einzubeziehen.

"Statt eines nationalen Alleingangs Deutschlands hätten wir uns eine europäische Regelung gewünscht, um einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und eine größere Durchsetzungskraft in den globalen Lieferketten zu erreichen. Daher fordern wir weiterhin eine einheitliche europäische Regelung", sagt Stefanie Sabet.

Bei der Bewertung des Lieferkettengesetzes sei es wichtig, zwischen unternehmerischen Sorgfaltspflichten und staatlichen Schutzpflichten zu trennen. "Für den Schutz und die Durchsetzung von Menschenrechten sind allein Staaten und die Politik verantwortlich", so Sabet. "Aber auch Unternehmen müssen verantwortungsvoll Handel treiben, ihren Sorgfaltspflichten in Hinblick auf die Einhaltung von international anerkannten Mindeststandards nachkommen und dort, wo ihnen Missstände bekannt werden, Maßnahmen ergreifen. Dieser Zielrichtung des Gesetzes stimmt die Branche grundsätzlich zu."

Die Unternehmen der Ernährungsindustrie verurteilen den Angaben zufolge jegliche Art der Menschenrechtsverletzung und sind sich ihrer Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen im In- und Ausland bewusst. Viele Unternehmen würden sich bereits seit Jahren für faire Lieferketten und zertifizierte Rohstoffe engagieren, gerade bei Importwaren aus Nicht-EU-Ländern wie Kaffee, Tee, Früchten, Kakao, Fisch, Gewürzen oder Palmöl.

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