Bedenken habe er, wenn die dort angesiedelten mittelständischen Unternehmen ihr Entgeltniveau sehr schnell an den Mindestlohn anpassen müssten. „Aufgrund der sehr geringen Kundenfrequenzen sind hier die Umsätze nicht sonderlich hoch, so dass wir von einem Ladensterben ausgehen müssen“, so Genth. Mit der Ausnahmeregelung für Zeitungsboten – hier wird die Zahlung des Mindestlohnes schrittweise bis 2017 eingeführt – habe das Bundesarbeitsministerium eine pragmatische Lösung gefunden, die sich gut auf den Handel übertragen ließe.
Wie das Austragen von Zeitungen sei auch die Lebensmittelversorgung im ländlichen Bereich aufgrund der dort vorhandenen Strukturen mit deutlich höheren Kosten bei deutlich geringeren Erträgen verbunden. Die neue Mindestlohnregelung verschärfe in ihrer jetzigen Form die Struktur- und Beschäftigungsprobleme auf dem Lande und schade dem Mittelstand.
Hintergrund für die Einführung des Mindestlohnes ist die in der Vergangenheit stark abgesunkene Tarifbindung sowie einige spektakuläre Fälle von Lohndumping. Im Rahmen des Koalitionsvertrages haben sich die Unionsparteien und die SPD grundsätzlich auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für alle Unternehmen verständigt, der sowohl tarifgebundene als auch nicht tarifgebundene Unternehmen betrifft.