Die Details der EU-Fruchtsaftrichtlinie: Fruchtsäfte und -nektare müssen weiterhin ohne Farb- und Konservierungsstoffe hergestellt werden. Die bislang in der EU-Fruchtsaft-Richtlinie erlaubte "Korrekturzuckerung" von Fruchtsäften wird künftig nicht mehr zugelassen sein. In der deutschen Fruchtsaft-Industrie finde dieses Verfahren zur Geschmacksabrundung ohnehin schon lange keine Anwendung mehr, so der Verband. Der in Deutschland bei Fruchtsäften seit Jahrzehnten verwendete Begriff "ohne Zuckerzusatz" wird demzufolge in Zukunft nicht mehr nötig und auch nicht mehr zulässig sein.
Die Auslobung von Fruchtsäften, die aus zwei oder mehreren Fruchtarten stammen, muss nach wie vor mit den Namen der verwendeten Früchte in der Verkehrsbezeichnung in absteigender Reihenfolge oder als Mehrfruchtsaft ausgelobt werden. Der Zusatz von Mandarinensaft in Orangensaft bleibt weiterhin nur erlaubt, wenn er deklariert wird.
Die deutsche Fruchtsaft-Industrie erwartet durch die neue Richtlinie keine Veränderungen: Die Qualitäten bleibe bestehen, es seien keine Kostensteigerungen zu erwarten.