Ist das die Wende in der Diskussion um CBD-Verkaufsverbote und die drohende Einstufung von CBD als Betäubungsmittel? Der Gerichtshof der europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat ein Urteil gesprochen, das die CBD-Branche hoffen lässt. Danach darf ein Mitgliedsstaat der EU die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten. Das Urteil betrifft CBD, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze gewonnen wird, inklusive der Blüten- und Fruchtstände, also nicht nur aus ihren Fasern und Samen. In seiner Begründung stellt der EuGH klar, dass CBD offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.
Hintergrund für den Urteilsspruch, war der Import von CBD aus rechtmäßig angebautem Hanf aus der gesamten Pflanze inklusive der Blätter und Blüten aus der Tschechischen Republik nach Frankreich für E-Liquid-Patronen. Nach französischem Recht dürfen allerdings nur die Fasern und die Samen des Hanfs gewerblich genutzt werden. Ein Gericht in Marseille verurteilte die ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens für E-Zigaretten. Das französische Berufungsgericht ging vor den Europäischen Gerichtshof, um die Bestimmungen für den freien Warenverkehr klären zu lassen.
"Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden sich zukünftig sowohl europäische als auch nationale Gerichte, Politik und Behörden orientieren müssen", kommentiert Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA), den Urteilsspruch des Gerichtshofs.