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Nivea: Neue Runde im Farb-Rechtsstreit

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2013 aufgehoben. Die von Unilever beantragte Löschung der blauen Farbmarke von Nivea aus dem Markenregister soll erneut vor dem Bundespatentamt verhandelt werden.

Im Streit um das Nivea-Blau von Beiersdorf wird neu verhandelt. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Das Resultat: Das Verfahren soll vor dem Bundespatentgericht neu aufgenommen werden. Das Bundespatentgericht hatte 2013 die Löschung der Farbmarke "Blau (Pantone 280 C)" aus dem deutschen Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts angeordnet.

In der Begründung des Bundesgerichtshofs heißt es, es sei „nicht ausgeschlossen, dass sich die Farbmarke für die in Rede stehenden Waren im Verkehr im Sinne von § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat und deshalb nicht gelöscht werden darf.“ Ausreichend für die sogenannte Verkehrsdurchsetzung sei auch bei einer abstrakten Farbmarke, dass mehr als 50 Prozent des Publikums in der Farbe ein Produktkennzeichen sehen. Das Bundespatentgericht hatte weit strengere Anforderungen gestellt, demnach müssten mindestens 75 Prozent der Bevölkerung in der Farbe Blau bei Haut- und Körperpflegeprodukten einen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erkennen.

Das Bundespatentgericht wird laut Mitteilung des Bundegerichtshofs nunmehr ein Meinungsforschungsgutachten zum Vorliegen der Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung einholen müssen. Allein auf das von Beiersdorf bereits vorgelegte Verkehrsgutachten könne die abschließende Entscheidung nicht gestützt werden.

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