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Personalvermittlungs-Plattform für den Handel gestartet

Die kostenlose Jobbörse „Gemeinsam handeln“ ist nun für alle Handelsunternehmen verfügbar. Die Plattform von EHI und HDE adressiert Handelsunternehmen, die vorübergehend Personal suchen, und solche, die Personalpartnerschaften schließen wollen.

EHI HDE Personal
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Das EHI Retail Institute hat in Zusammenarbeit mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) die kostenlose Jobbörse „Gemeinsam handeln“ entwickelt. Die seit heute verfügbare Vermittlungs-Plattform richtet sich speziell an Handelsunternehmen, die vorübergehend Personal suchen, und solche, die Personalpartnerschaften eingehen oder ihren Mitarbeitern Alternativen anbieten möchten.

Wie das Forschungs- und Beratungsinstitut für den Handel mitteilte, können Handelsunternehmen, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie oder aus anderen Gründen kurzfristig und zeitlich begrenzt Personal suchen – zum Beispiel für Lager, Fuhrpark, Kasse, Verräumung oder Sicherheitsdienste – ihre Suche ab sofort unkompliziert und kostenfrei auf <link https: gemeinsam-handeln.ehi.de>www.gemeinsam-handeln.ehi.de einstellen. Dabei spiele es keine Rolle, ob große Unternehmen bundesweit Personal für viele Filialen oder kleinere Unternehmen auf lokaler Ebene suchen. Die Jobbörse ermögliche die bundesweite Suche oder die Suche nach Regionen.

Die Plattform wurde den Angaben zufolge vornehmlich entwickelt, um Unternehmen mit personellen Engpässen und Unternehmen, die ihre Mitarbeiter aktuell nicht beschäftigen können, zu vernetzen. Grundsätzlich können aber über die Plattform auch andere Ressourcen, die zurzeit knapp sind, angefragt werden, zum Beispiel Zwischenlagerkapazitäten oder Fahrzeuge. Die Plattform ermöglicht nur Suchanfragen, Angebote von Arbeitskräften oder Ressourcen können nicht eingestellt werden.

Die neuen gesetzlichen Regelungen zum Kurzarbeitergeld schaffen laut dem EHI ideale Voraussetzungen für die neue Vermittlungs-Plattform. Diese Bestimmungen sorgen unter anderem dafür, dass das Einkommen aus einem Minijob jetzt grundsätzlich anrechnungsfrei bleibt. Auch die Möglichkeiten der Arbeitnehmerüberlassung sind grundsätzlich gegeben.

Aufgrund der Corona-Krise müssen viele Handelsunternehmen ihre Mitarbeiter vorübergehend in Kurzarbeit schicken. Dagegen suchen andere Handelsunternehmen, etwa aus dem LEH oder der Logistik, aufgrund von erhöhtem Arbeitsaufkommen gerade jetzt händeringend nach Unterstützung in ihren Filialen oder Lägern.

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