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Rewe/Coop: Bundeskartellamt macht Auflagen

Das Bundeskartellamt ist in einer vorläufigen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, die Übernahme von Coop durch die Rewe zu genehmigen – allerdings mit Auflagen. Die Kartellwächter befürchten in einzelnen Regionen eine Behinderung des Wettbewerbs. Die Kölner wollen die Auflagen erfüllen.

Derzeit kommt es auf den Beschaffungsmärkten nach Auffassung der Kartellwächter nicht zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs, da das Beschaffungsvolumen von Coop einem Anteil von unter 0,5 Prozent am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels beträgt. Allerdings gilt dies nicht für alle der rund 200 Märkte.

„In acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken würde die Übernahme von Coop durch Rewe zu einer Behinderung des Wettbewerbs kommen“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Rewe und Coop hätten zur Beseitigung der Wettbewerbsprobleme bereits Angebote zum Verkauf von Standorten an andere Unternehmen angekündigt, heißt es weiter.

Die Rewe teilte etwas zerknirscht mit: "Die Auffassung des Amtes, dass eine Genehmigung des Zusammenschlusses nur unter Auflagen möglich sei, teilen wir nicht, haben dies aber zu respektieren und halten eine Zusagenlösung für kurzfristig realisierbar."

Im Fokus der Prüfung standen ländliche Gebiete. Darüber hinaus wird für Hamburg eine Analyse anhand von sieben Stadtbezirken vorgenommen. Dies entspricht dem Vorgehen im Fall Edeka/Tengelmann. Die Fusionsbeteiligten haben nun Gelegenheit, zu dem Entwurf bis zum 16. August Stellung zu nehmen.

Rewe plant, das Supermarktgeschäft des norddeutschen Regionalanbieters Coop zu übernehmen. Coop betreibt derzeit rund 200 Sky-Märkte in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg. Beide Unternehmen sind bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop rund 70 Prozent ihrer Waren beschafft.

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