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Ritter Sport bekommt Recht

Im Rechtsstreit zwischen Ritter Sport und der Stiftung Warentest hat das Oberlandesgericht (OLG) München I dem Schokoladenhersteller aus Waldenbuch Recht gegeben: Eine Verbrauchertäuschung konnten die Richter nicht erkennen. Das Urteil ist rechtkräftig.

Entgegen der schriftlichen Äußerungen haben die Warentester ihre Behauptung, den chemisch hergestellten Aromastoff Piperonal nachgewiesen zu haben, nicht belegt. Ritter Sport und der Aromenhersteller Symrise hingegen hatten nach eigenen Angaben in erster Instanz die Natürlichkeit des verwendeten Piperonals glaubhaft gemacht.

Auch die Lebensmittelkontrolle und Gutachten haben keinen Verstoß gegen Kennzeichnungsregeln festgestellt. Demnach sei die Schokolade korrekt deklariert und ohne Einschränkung verkehrsfähig, so die Vorsitzende Richterin Eva Spangler.

„Die Entscheidung zeigt, dass die Stiftung Warentest nicht willkürliche Behauptungen in die Welt setzen darf, die jeder Grundlage entbehren“, erklärte Thomas Seeger, Leiter Recht bei Ritter Sport. „Nur weil Stiftung Warentest kein geeignetes Verfahren zur Gewinnung natürlichen Piperonals bekannt war, haben die Verantwortlichen auf einen Verstoß gegen die Aromenverordnung geschlossen“, kritisiert das Unternehmen.

In einem Testbericht im November 2013 hatte Stiftung Warentest die Kennzeichnung des in der Sorte Voll-Nuss enthaltenen Aromastoffes Piperonal als „natürliches Aroma“ beanstandet. Die Schokolade hatte aufgrund einer vermeintlichen Verbrauchertäuschung eine schlechte Bewertung (Schulnote fünf) erhalten.

Ritter Sport hatte daraufhin vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese ist in erster Instanz vom Gericht bestätigt worden, wogegen Stiftung Warentest Berufung eingelegt hatte. Diese ist heute vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen worden. Eine Revision ist nicht mehr möglich. Damit ist es der Stiftung Warentest weiterhin nicht erlaubt, Aussagen zur Art der Herstellung des Aromastoffs Piperonal in der Schokolade „Ritter Sport Voll-Nuss“ zu machen.

In dem Verfahren ging es allerdings nicht um die Frage, ob das Piperonal natürlichen oder chemischen Ursprung ist, sondern um die Frage, wie der Testbericht die schlechte Beurteilung begründet hatte. „Aus diesem Grund werden wir das schriftliche Urteil abwarten und dann über weitere Schritte entscheiden“, sagte Pressesprecherin Heike van Laak auf Anfrage. Um die eigentliche Streitfrage zu klären müsste die Stiftung Warentest ein neues Hauptsacheverfahren gegen Ritter Sport anstrengen – darin wäre dann zu klären, wie das Piperonal hergestellt wurde.

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