Es ist entschieden: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem langjährigen Streit um die quadratische Form der Tafelschokoladen von Ritter Sport ein Ende gesetzt. Ritter hatte sie bereits in den 90er Jahren als Marke schützen lassen. Milka-Hersteller Mondelez rang darum, dass die Marke gelöscht wird.
Mit dem Urteil des BGH bleibt die quadratische Form exklusiv Ritter Sport vorbehalten.
In dem Urteil heißt es wörtlich:
"Die Markeninhaberin verfolgt zwar eine Vermarktungsstrategie, in der sie die quadratische Form der Verpackung mit dem bekannten Werbespruch "Quadratisch. Praktisch. Gut." herausstellt. Dies kann zwar dazu führen, dass die Entscheidung der Verbraucher, die Schokolade zu erwerben, durch die quadratische Form der Verpackung bestimmt wird, weil die Verbraucher darin einen Hinweis auf die Herkunft der Schokolade aus einem bestimmten Unternehmen sehen und damit bestimmte Qualitätserwartungen verbinden. Darauf kommt es aber nicht an.
Vom Markenschutz ausgeschlossen ist die Form einer Ware oder einer Verpackung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nur dann, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Dafür bestehen im Fall der hier in Rede stehenden quadratischen Tafelschokolade-Verpackungen keine Anhaltspunkte."