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Schlecker: Urteil gegen Kinder des Gründers rechtskräftig

Wie der Bundesgerichtshof heute verkündete, ist das Urteil gegen die Kinder von Anton Schlecker, des Gründers der insolventen Drogeriemarktkette, rechtskräftig. Lars und Meike Schlecker hatten zuvor gegen die Entscheidung des Landgericht Stuttgart, das jeweils Gesamtfreiheitsstrafen von mehr als zweieinhalb Jahren vorsah, Rechtsmittel eingelegt.

Schlecker
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Bundesgerichtshof

Nachdem das Landgericht Stuttgart die beiden Kinder des Gründers der Drogeriemarktkette Schlecker wegen Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott, vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und Beihilfe zu zwölf bzw. zwei Bankrottstraftaten ihres Vaters zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren und neun Monaten sowie von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt hatte, hat der Bundesgerichtshof nun die Revisionen der beiden Angeklagten ganz überwiegend als unbegründet verworfen. Er hat lediglich jeweils eine Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott (überhöhte Vergütung der LDG GmbH) und die Gesamtfreiheitsstrafen herabgesetzt, weil das Landgericht die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht hat. Damit sind die beiden Angeklagten jeweils rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Anton Schlecker, gegen den das Landgericht eine zweijährige Bewährungs- und eine Geldstrafe verhängt hatte, hat indes kein Rechtsmittel eingelegt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erkannten die Angeklagten, dass dem eingetragenen Kaufmann Anton Schlecker spätestens seit dem 1. Februar 2011 die Zahlungsunfähigkeit drohte. In diesem Wissen schaffte der Mitangeklagte Anton Schlecker etwa durch die Gewährung überhöhter Stundensätze zugunsten des Personaldienstleisters LDG GmbH, deren Gesellschafter seine beiden Kinder waren, oder durch die Bezahlung eines Karibikurlaubs seiner Kinder und von Rechnungen für die Erstellung der Privatwohnung seines Sohnes Vermögenswerte beiseite. Hierbei unterstützen ihn seine beiden Kinder.

Als Anton Schlecker zudem im Januar 2012 kurz vor seinem damals bereits beabsichtigten Insolvenzantrag sieben Millionen Euro an die LDG GmbH überwies, zahlten sich deren Gesellschafter seine beiden Kinder diesen Betrag sofort per Blitzüberweisung je zur Hälfte aus, ohne zu einer Rückzahlung bereit zu sein. Da die LDG GmbH die von Anton Schlecker erhaltene Zahlung an dessen Insolvenzverwalter zu erstatten hatte, führten die Kinder von Anton Schlecker nach den Urteilsgründen durch ihr vorsätzliches Handeln eine Überschuldung der LDG GmbH in Höhe von mehr als 6,1 Millionen Euro herbei. Hierin hat das Landgericht die schwerwiegendste Tat gesehen (Untreue in Tateinheit mit vorsätzlichem Bankrott). Bei der Strafzumessung hat es zugunsten der Angeklagten die später erfolgte Schadenswiedergutmachung berücksichtigt.

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