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Süßwarenbranche: Dramatische Auswirkungen des Ukraine-Kriegs

Der Ukraine-Krieg hat für die Branche laut dem Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie Folgen in existenzbebrohendem Maße. Befürchtetes Szenario zur Jahresmitte: Leere Regale in den Supermärkten.

Von Sibylle Menzel | Fotos: AdobeStock/Joanna Wnuk

Die deutsche Süßwarenindustrie befinde sich in der schwierigsten Situation seit Bestehen der Bundesrepublik, so Bastian Fassin, Vorsitzender des Bundesverbands der deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) beim Jahresgespräch zur Branchenentwicklung.

Schon mit der Corona-Pandemie haben sich Energie, Agrarrohstoffe, Verpackungen, aber auch der Transport massiv verteuert. Der Ukraine-Krieg verschärft die Situation nun drastisch und in existenzbedrohendem Maße. Die Befürchtung ist, dass zur Jahresmitte die Süßwarenregale leer bleiben könnten.

Die Hintergründe:

Die Belastungen sind in dieser Form bislang einmalig und treffen die Betriebe in der Breite in folgenden Bereichen:

Gas: Das größte Damoklesschwert für die Unternehmen ist eine drohende Gasknappheit. Sie könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Produktion stillsteht. In den meisten Unternehmen der deutschen Süßwarenindustrie ist Gas der wichtigste Energieträger.

Rohstoffe: Der Markt für wichtige Rohstoffe ist leergefegt, langjährig bestehende Lieferketten funktionieren nicht mehr.

Kostensteigerungen: Neben Lieferschwierigkeiten bekommen Hersteller deutliche Preiserhöhungen beim Einkauf wichtiger agrarischer Rohstoffe zu spüren. Zum Beispiel: Weizen (+65%), Sonnenblumenöl (136%), aber auch für Sonnenblumenlecithin, Nüsse, außerdem für Milchpulver, Zucker, Eier oder Palmöl. Durch Preissteigerungen bei Dünge- und Futtermitteln verteuern sich auch andere Rohstoffe auf breiter Front. Zusätzlich sind beispielsweise auch Kosten für die Seefracht (+215%) oder Plastikgrundstoffe (+62%) gestiegen. (Preisentwicklung Rohstoffe u. Frachten: März 2022 zu März 2021; Energie u. Verpackungsgrundstoffe: Feb. 2022 zu Feb. 2021)

Deklarierungspflicht: Die Hersteller von Süßwaren und Knabberartikeln benötigen vorübergehende Ausnahmen von der gesetzlichen Deklarationspflicht ihrer Produkte, solange einzelne Zutaten nicht mehr am Markt verfügbar sind. Beispiel: Sonnenblumenlecithin kann zwar ersetzt werden, der Ersatz muss aber auf der Verpackung deklariert werden. Der wegen der Rezepturänderung erforderlich Verpackungsneudruck scheitert allerdings aktuell an nicht oder nur verzögert verfügbarem Verpackungsmaterial.
 

 

 

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