Artikel

Tabakbranche: Schockbilder kommen ab Mai 2016

Ab Mai 2016 an sollen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen mit Schockbildern und erklärenden Warnhinweisen versehen werden – den entsprechenden Gesetzesentwurf von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hat das Bundeskabinett am 16. Dezember in Berlin beschlossen.

Schockbilder von verfaulten Zähnen und Lungen sollen nun, neben Zigaretten, auch auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak greifen. Die Umstellung der Verpackungen muss bis 20. Mai 2016 erfolgen. Das Ziel des Beschlusses sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens. Aktuell berät der Bundestag über ein initiiertes Abgabeverbot von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche als Prävention. Außerdem wird es ein Außenwerbeverbot für Tabak geben, damit Deutschland hier nicht mehr neben Bulgarien das Schlusslicht bilde, wird Christian Schmidt zitiert.

Zur Umsetzung der Tabakverordnung äußerte sich Rainer von Bötticher, Präsident des Bundesverbandes des Tabak-Einzelhandels (BTWE), bereits im Oktober auf der Eröffnungspressekonferenz der Intertabac: „Die Schockbilder werden nicht nur legale Produkte, sondern auch Kunden sowie die Mitarbeiter von Tabakwaren-Fachgeschäften diskriminieren.“ Er sprach vom künftigen Tabakhandel als „Gruselkabinett“ und befürchtete, dass die Einführung übergroßer Schockbilder ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten Zigaretten eröffne.

Kleine- und mittelständische Hersteller hingegen befürchten ein langsames Markensterben. Immer mehr kleinere Marken würden sukzessive vom Markt genommen, weil sich die Umstellung der Verpackungen wirtschaftlich schlichtweg nicht mehr lohne.

Tabakwaren, die bis Mai 2016 ohne entsprechende Kennzeichnung hergestellt wurden, können noch 12 Monate lang verkauft werden.

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise