Die Verbraucherzentrale (Vzbv) sieht die Entscheidung des EuGH als wegweisend für Verbraucher an, da die Erwartung beim Einkauf maßgeblich durch Bilder und Begriffe auf Lebensmittelverpackungen beeinflusst würden.
Teekanne vertreibt einen Früchtetee unter der Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Die Verpackung weist u. a. Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Angaben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“, „Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack“ und „nur natürliche Zutaten“ auf. Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere oder aus Vanille oder Himbeere gewonnene Aromen.