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Tönnies: Schlachtung in Rheda wieder unterbrochen

Kurz nachdem Tönnies die Schlachtung am Hauptsitz Rheda- Wiedenbrück wieder aufgenommen hatte, wurde diese nun – nach einer behördlichen Kontrolle mit festgestellten Mängeln – offenbar wieder unterbrochen.

Tönnies
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Der Fleischkonzern Tönnies hat die erst seit Mitte dieser Woche erlaubte Schlachtung bzw. Zerlegung von Schweinen und Sauen in Rheda-Wiedenbrück offenbar wieder unterbrechen müssen. Dies teilte ein Unternehmenssprecher gegenüber der Nachrichtenagentur dpa mit. Nachdem bei einer Kontrolle seitens der Behörden erneut Mängel entdeckt wurden, müsse Tönnies „an Arbeitspositionen zusätzliche Umrüstungen vornehmen“ und werde die Schlachtung am Stammsitz heute später beginnen. Ein genauer Zeitpunkt wurde indes nicht genannt.

In Folge des Corona-Ausbruchs bei Tönnies war vor vier Wochen entschieden worden, die Schlachtung in Rheda vorerst ruhen zu lassen. Im Schnitt werden am Hauptsitz des Konzerns 20.000 bis 25.000 Schweine geschlachtet. Seit der jüngsten Aufhebung der Schließungsverfügung wurden in der ersten Schicht rund 8.000 Tiere geschlachtet.

Wie die Stadt Rheda-Wiedenbrück am Mittwoch mitteilte, hat Bürgermeister Theo Mettenborg nach konkreten Abstimmungsgesprächen zwischen allen beteiligten Behörden und dem Fleischkonzern eine Teilaufhebung der Schließungsverfügung für die Reisinger GmbH (Schlachtung) und die Acontex GmbH (Blutverarbeitung) verfügt. Kurz darauf wurde am Donnerstag – auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise und des Hygienekonzepts – die Teilaufhebung für den Bereich „Zerlegung“ verfügt. Dabei wurde festgelegt, dass in einem Probebetrieb nicht mehr als 10.000 Tiere geschlachtet, zerlegt und weiter verarbeitet werden dürfen.

Der Teilbereich „Zerlegung“ wies vor den zusätzlichen Maßnahmen ein erhöhtes Infektionsrisiko auf. Durch die zusätzlichen Installationen (Hepa-Filtration, Trennelemente aus Plexiglas, etc.) konnte, so die Stadt Rheda-Wiedenbrück gestern, durch gutachterliche Stellungnahmen das Risiko nachweislich minimiert werden. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wurde eine Produktionsbeschränkung verfügt.

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