Das Bundesgesetzblatt kündigt in ihrer Pressemitteilung eine Übergangsregelung zur Tierhaltungskennzeichnung an und kommt somit dem Wunsch der Agrarministerkonferenz entgegeben. Die neue Regelung, welche bis 1. März 2026 verlängert wurde, kommt nicht nur den umsetztenden Bundesländern, sondern auch Lebensmittelunternehmen zugute. Ursprünglich war ein Inkrafttreten zum 1. August 2025 geplant.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung informiert und kennzeichnet, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Kategorisiert werden in Stall, Stall + Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Die Vorgaben des Gesetzgebers gelten für vorverpackte und nicht vorverpackte Ware im Lebensmitteleinzelhandel, in Fleischereifachgeschäften und im Online-Handel.
Von der Kennzeichnungsregelung profitieren Landwirte und Landwirtinnen, da sie ihre kontinuierliche Arbeit für das Tierwohl sichtbar machen können. Verbraucher erhalten mehr Transparenz und Nutzen, um eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen.