Nach Ansicht des Gerichts konnten Ritter Sport und der Aromenlieferant Symrise glaubhaft darlegen, dass das verwendete Aroma Piperonal natürlichen Ursprungs ist und ausschließlich natürlich gewonnen wird. Der Stiftung Warentest bleibt damit weiterhin die gegenteilige Behauptung für die Sorte Ritter Sport Voll-Nuss untersagt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
„Die heutige Entscheidung des Landgerichtes hat für Verbrauchersicherheit gesorgt, die in den vergangenen Wochen erheblich beeinträchtigt war", erklärte Alfred T. Ritter, Inhaber und Vorsitzender der Geschäftsführung von Ritter Sport in einer Pressemitteilung.
Damit ist der Schokoladenstreit allerdings noch nicht beendet. Die Stiftung Warentest will die Entscheidung nicht hinnehmen und kündigte umgehend an Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sie kritisiert, dass im bisherigen Verfahren weder Ritter Sport noch Symrise den tatsächlichen Herstellungsprozess offen gelegt hätten. Klar sei bisher lediglich, dass Symrise den Aromastoff Piperonal nicht selbst hergestellt, sondern über Dritte bezogen habe.
Bei einem Test von 26 Nussschokoladen, veröffentlicht in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift „Test“, hatte die Stiftung Warentest die Schokolade Ritter Sport Voll-Nuss wegen falscher Deklaration beim Gesamturteil abgewertet. Ritter Sport hatte daraufhin beim Landgericht München eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Urteil: Ritter Sport gewinnt gegen Stiftung Warentest
Das Landgericht München hat die einstweilige Verfügung von Ritter Sport gegen die Stiftung Warentest bestätigt. Die Warenprüfer haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.