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Urteil: Schockbilder auf Zigarettenschachteln dürfen verdeckt werden

Das Landgericht München hat am Donnerstag entschieden, dass es Supermärkten erlaubt sei, Blenden vor die Schockbilder auf Zigarettenschachteln zu stecken. Damit wurde die Klage des Vereins Pro Rauchfrei abgewiesen, der Schockbilder zur Abschreckung in Tabakregalen im LEH gefordert hatte.

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Von Alexandra Stojic | Fotos: Monika Skolimowska (dpa)

Das Münchner Landgericht hat am Donnerstag ein Urteil in Richtung Tabakindustrie und den LEH gesprochen: Die Schockbilder auf Zigarettenschachteln dürfen im Verkaufsautomaten verdeckt werden. Das hat die 17. Handelskammer entschieden.

Die bayerische Anti-Tabak-Initiative Pro Rauchfrei habe, laut mehreren Medienberichten, zwei Edeka-Märkte in München dazu zu zwingen wollen, die Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse aufzudecken. Es ginge in dem Verfahren zwar nur um diese zwei Märkte, doch sehe der Verein das als Musterprozess, heißt es weiter. 

Pro Rauchfrei hatte angekündigt, im Falle einer Niederlage den Streit bis zum Europäischen Gerichtshof weiterführen zu wollen.

Der Lebensmittelhandel darf Schockbilder auf Tabakwaren laut Urteil verdecken.

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