Artikel

Verdi attackiert Edeka

Verdi konfrontiert die Edeka mit Vorwürfen fehlender Tarifbindung auf der Ebene ihrer selbstständigen Kaufleute. In diesem Rahmen hat die Dienstleistungsgewerkschaft heute eine Studie vorgestellt, die belegen soll, dass nahezu alle Beschäftigten unter der Führung selbständiger Kaufleute „mit Niedriglöhnen abgespeist werden“.

Verdi fordert die „Herstellung von Tarifbindung und die Wahl von Betriebsräten auch in den privatisierten Filialen“, erklärt die Dienstleistungsgewerkschaft auf RUNDSCHAU-Anfrage. Auch die Rewe Group hat Verdi dabei im Visier. Die Privatisierung bedeute für einen Großteil der Beschäftigten, dass ein nahezu betriebsratsfreier, tarifvertragsloser und damit ungeschützter Niedriglohn entstehe, so eine Verdi-Sprecherin. Man gehe davon aus, dass ein Großteil der Beschäftigten bei selbstständigen Einzelhändlern nicht (mehr) nach Tarif bezahlt werde.Valide Zahlen, die diese Vermutung flächendeckend belegen, liegen Verdi nicht vor.

Inzwischen bahnt sich das Thema seinen Weg durch die Medien. Erst gestern hatte das ZDF-Magazin Frontal 21 in einem Beitrag darüber berichtet, der ausschließlich auf Edeka abzielte. Damit entstehe ein ungleiches Bild, dass die Rewe Group außen vor lasse, verlautet es aus der Edeka-Zentrale. „Im selbstständigen Edeka-Einzelhandel liegt die Entlohnung in der Verantwortung der Kaufleute, die als selbstständige Unternehmer agieren. Bei einem Betriebsübergang bestehen geltende Regelungen bezüglich des Tariflohns grundsätzlich weiter. Die rechtlichen Regelungen zum Betriebsübergang gewährleisten, dass die tarifvertraglichen Rechte der Arbeitnehmer mindestens für ein Jahr bestehen bleiben, wenn der selbstständige Kaufmann nicht in den Anwendungsbereich eines Tarifvertrages fällt“, erklärt die Edeka-Zentrale in einer Stellungnahme.

Indes hat die Rewe Group auf die Verdi-Vorwürfe reagiert. Demnach haben sich die selbstständigen Rewe-Kaufleute, die keiner Tarifbindung unterliegen, schriftlich gegenüber Rewe verpflichtet, Mindeststandards einzuhalten. Die freiwillige Selbstverpflichtung regelt 13 Punkte und enthält diesen Passus: „Eine Lohnuntergrenze sowohl für Geringfügig Beschäftigte als auch für Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ist zwingend einzuhalten.“ Die Lohn-
untergrenze legt Rewe bei mindestens 7 Euro an (Geringfügig Beschäftigte). Für Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt die Grenze bei 7,50 Euro.

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise