Artikel

VIG-Novelle stößt auf Kritik

Die am Freitag vom Bundestag verabschiedete Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) stößt bei der Lebensmittelwirtschaft auf Kritik. Die beschlossenen Änderungen würden zu einer unangemessenen Beschneidung der Unternehmensrechte führen und die Wettbewerbsfähigkeit der Ernährungsbranche spürbar beeinträchtigen, so die Meinung.

Der Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) Dr. Marcus Girnau mahnt: "Unternehmen oder Marken könnten – etwa durch eine übereilte Falschinformation – irreparabel geschädigt werden."

Im Jahr 2008 war das erste VIG in Kraft getreten. Das Gesetz hatte sich jedoch stark auf Lebensmittel beschränkt und wurde daraufhin nachgebessert. Die wichtigsten Neuerungen der Novelle im Überblick:

  • Das VIG wird künftig auch auf technische Verbraucherprodukte ausgeweitet. Bislang galten die Informationen lediglich für Lebens- und Futtermittel und für Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Spielwaren und Reinigungsmittel.
  • Auskünfte sollen schneller als bisher gegeben werden: „Während bisher verbindlich eine Frist zur schriftlichen Anhörung von einem Monat galt, können Anhörungen künftig auch kurzfristig und mündlich erfolgen“, heißt es in der Novelle.
  • Alle amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstemengen oder Höchstgehalte betreffen, müssen herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich.
  • Die bisherige Gebührenregelung fällt. Künftig werden alle Anfragen, die einem Verwaltungsaufwand von 250 bis 1.000 Euro entsprechen, kostenfrei beantwortet.
  • Die Behörden müssen künftig aktiv über Grenzwerte in Futtermitteln informieren. Damit reagiert das Bundesverbraucherschutzministerium auf den Dioxin-Skandal Anfang des Jahres.

Artikel teilen

Gut informiert durch die Krise