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Abmahnung für Edeka wegen Hochzeitsrabatten nach Plus-Übernahme

Nach vorläufiger Bewertung des Bundeskartellamtes hat die Edeka Zentrale Hamburg, gegen das „Anzapfverbot“ verstoßen. Danach darf ein Handelsunternehmen seine Lieferanten nicht dazu auffordern, ihm Vorteile zu gewähren, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn es als Nachfrager marktbeherrschend ist oder - wie hier - Lieferanten zumindest abhängig sind vom Verkauf ihrer Waren an dieses Handelsunternehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Nach der Übernahme der Plus-Filialen im Jahr 2009 hatte Edeka von abhängigen Lieferanten sogenannte „Hochzeitsrabatte“ gefordert. Wir gehen derzeit davon aus, dass dieses Vorgehen missbräuchlich war, soweit Edeka hierdurch Vorteile ohne sachliche Rechtfertigung von seinen Lieferanten eingefordert hat. Harte Verhandlungen zwischen Händlern und Herstellern sind im Lebensmitteleinzelhandel üblich und trotz der starken Marktposition der wenigen großen Händler kartellrechtlich zunächst nicht zu beanstanden. Nach unserer vorläufigen Bewertung hat Edeka hier jedoch die Grenze überschritten und ihre Nachfragemacht gegenüber den Lieferanten missbräuchlich ausgenutzt. Die Forderungen wurden zum Teil rückwirkend und ohne Gegenleistung gestellt. Mit wirtschaftlich abhängigen Lieferanten muss ein marktmächtiges Unternehmen fairer umgehen.“


Das Kartellamt hatte das Verfahren aufgrund von Hinweisen aus dem Fusionskontrollverfahren zur Übernahme der Plus-Filialen sowie einer Beschwerde des Markenverbands eingeleitet und im April 2009 die EDEKA-Zentrale durchsucht. Die Behörde führt ein Verwaltungsverfahren mit dem Ziel, die Rechtmäßigkeit der Handlungsweisen zu bewerten und gegebenenfalls für die Zukunft zu unterbinden. Die abschließende Entscheidung des Bundeskartellamtes wird somit grundsätzliche Bedeutung für die Branche haben und auch anderen Unternehmen Orientierung bieten können. Dem Unternehmen droht dagegen kein Bußgeld. Edeka ist eine Frist zur Stellungnahme bis zum 20. September 2013 eingeräumt worden.


Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat in den vergangenen Jahren eine starke Konzentration erfahren wie das Bundeskartellamt weiter mitteilt. Die vier großen Handelskonzerne, nämlich die Rewe Group, Edeka, die Schwarz-Gruppe und Aldi würden einen Marktanteil von rd. 85 Prozent halten, wobei Edeka insbesondere für Hersteller von Markenartikeln bei vielen Produkten der stärkste Nachfrager ist. Mit der Nachfragemacht des Handels beschäftigt sich das Bundeskartellamt derzeit eingehend im Rahmen einer Sektoruntersuchung.

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