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Bier-Kartell: Bußgelder gegen Edeka, Metro und Netto

Das Bundeskartellamt ahndet vertikale Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev und Händlern. Es geht um die Absprache von Ladenpreisen für die Marken „Beck´s“, „Franziskaner“ und „Hasseröder“. Die Höhe der Forderung beläuft sich auf 90,5 Mio. Euro.

Ins Visier der Ermittler geriet vor allem die Edeka mit fünf ihrer sieben Regionalgesellschaften (Edeka Minden-Hannover, Edeka Rhein-Ruhr, Edeka Südbayern, Edeka Südwest, Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen), darüber hinaus Getränkegroßhandel

A. Kempf, die Metro und Netto. Die Rewe konnte sich wegen „frühzeitiger und umfassender Kooperation mit dem Bundeskartellamt“ drohenden Bußgeldern entziehen, heißt es. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes erklärt dazu: „Die betroffene Brauerei hat beim Absatz ihrer wichtigsten Biermarken mehrfach Erhöhungen der Ladenpreise mit den Händlern abgesprochen und die Einzelheiten, insbesondere die Stichtage und die Höhe der jeweiligen Preisanhebung, zwischen diesen koordiniert. Die Händler hatten die Erwartungshaltung, dass die Brauerei dafür sorgt, dass die Erhöhung gleichzeitig auch bei konkurrierenden Händlern umgesetzt wird. Leidtragende solcher systematischen Preisbindungspraktiken sind die Endverbraucher.“

Darüber hinaus erging noch je ein Bußgeldbescheid in den Warengruppen Kaffee und Süßwaren: Einmal wegen Preisbindungen bei Haribo-Produkten gegen Lidl sowie bei Kaffee wegen Preisbindungen bei Melitta-Produkten gegen Rossmann.

Der gesamte Verfahren begann mit Durchsuchungen im Januar 2010. Wegen verbotener Absprachen zwischen Herstellern und Handelsunternehmen über Ladenpreise in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte hat das Bundeskartellamt somit ein vorläufiges Gesamtbußgeld in Höhe von gut 242 Mio. Euro verhängt. Gegen drei Unternehmen in den Bereichen Süßwaren und Bier ist das Verfahren vor dem Bundeskartellamt noch offen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen, verlautet es aus Bonn.

Insgesamt bußgeldmindernd habe sich ausgewirkt, dass die Bescheide – mit Ausnahme des Bescheids gegen Rossmann – im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) ergangen sind. Rossmann hat gegen den an das Unternehmen gerichteten Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden wird.

 

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